Elternarbeit

Die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule erfordert eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern und den sonstigen am Schulwesen Beteiligten sowie deren Mitwirkung an den Entscheidungen und Maßnahmen der Schule. Diese Zusammenarbeit bildet die wichtigste Basis einer leistungsfördernden, individuellen und gesunden Entwicklung von Schülerinnen und Schülern.

Zusammenarbeit bei Projekten

Tatkräftige Unterstützung erhalten wir von vielen Eltern bei der Vorbereitung und Durchführung von Kinder- und Sportfesten, Projekttagen, kulturellen Höhepunkten wie Theaterauftritten, Theaterbesuchen und Kulturausscheiden sowie bei nachmittäglichen Veranstaltungen wie Basteln und die Gestaltung von Sportnachmittagen.

Klassenelternrat und schulelternrat

Eltern können sich zudem im Klassenelternrat aktiv beteiligen. Dieser vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten in allen sie betreffenden Fragen des Unterrichts und des schulischen Lebens ihrer Kinder. Er wird für zwei Jahre gewählt und dient dem Informations- und Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit.

Die Vorsitzenden der Klassenelternräte bilden den Schulelternrat. Dieser vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten. Der Schulelternrat kann Arbeitskreise einrichten, Veranstaltungen durchführen, gegenüber Konferenzen sowie gegenüber dem Schülerrat Empfehlungen abgeben und regelt seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung.

Vorstand des Schulelternrates
Schuljahr 2023/24:

Herr Steffen Falck – Vorsitzender

Frau Rosi Moehrke – 1. Stellvertreterin

Der Schulelternrat ist für alle Eltern unserer Schule ansprechbar, am besten über den jeweiligen Klassenelternrat